Zum Hauptinhalt springen

Fachplanung erforderlich – und der Architekt schweigt?

| Dr. Wolfgang Schindler (FA für Bau- und Architektenrecht) | News

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2025 – 22 U 55/24



Sachverhalt:
Nach Abschluss der Bauarbeiten an einem Fitnessstudio stellt sich im Sauna- und Sanitärbereich heraus, dass die Duschrinnen unzureichend abgedichtet wurden. Der Bauherr (AG) nimmt daraufhin den Architekten (AN), der mit der Bauüberwachung im Rahmen der Objektplanung Gebäude beauftragt war, auf Schadensersatz in Anspruch. Weitere Fachplaner oder Sonderfachleute waren für die Bauüberwachung nicht eingesetzt. Der AN verteidigt sich mit dem Argument, Abdichtungsarbeiten im Sanitärbereich seien handwerkliche Selbstverständlichkeiten der bauausführenden Firmen, die keiner besonderen Überwachung bedürften.

Urteil:
Zu Unrecht! Der AG hat einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem AN. Abdichtungen – insbesondere im Sanitärbereich – gehören zu den besonders kritischen Bauteilen. Sie sind keineswegs handwerkliche Selbstverständlichkeiten, sondern müssen sorgfältig geplant und überwacht werden. Der Architekt trägt nicht nur die Verantwortung für Planung und Bauüberwachung, sondern ist auch verpflichtet, den Bauherrn darüber aufzuklären, ob seine eigene Leistung die Anforderungen vollständig abdeckt oder ob ein Fachplaner hinzugezogen werden muss. Verfügt der Architekt nicht über die erforderliche Fachkunde für bestimmte Aufgaben, muss er auf die Einschaltung eines entsprechenden Sonderfachmanns hinweisen. Es genügt nicht, sich auf die Fachkenntnisse des ausführenden Unternehmens zu verlassen – auch erfahrene Handwerksbetriebe unterliegen der Überwachungspflicht.

Praxistipp:
Architekten, die mit der Objektplanung Gebäude betraut sind, schulden keine Fachplanung – etwa im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA). Dennoch sind sie verpflichtet, den Bauherrn ausdrücklich und nachweisbar darauf hinzuweisen, wenn eine Fachplanung erforderlich ist. Es empfiehlt sich, einen solchen Hinweis im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig zu geben – und diesen sorgfältig zu dokumentieren.